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Der Weinexperte

Winzermeister Steffan Haub Der Winzermeister Steffan Haub beantwortet kompetent und mit Freude Ihre Fragen rund um das Thema Wein.
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Allgemeines :: Haltbarkeit :: Lagerung :: Lagen und Weingüter

Liebe Leute vom Weinberg, wir betreiben hier in Irland eine Galerie und suchen das ganz einfache Schoppenglas mit gruenen Fuss-es waere nett wenn Ihr uns da weiterhelfen koenntet.
Das von Ihnen beschrieben Schoppenglas heißt "Weinrömer", dieser Entwurf ist zwar schwer in die Jahre gekommen, und gilt mittlerweile als etwas "spießiges" Weinglas, aber der Römer ist noch erhältlich. Und sehr teuer ist er meins Wissens nach auch. Die Bezugsmöglichkeiten sind vielfältig.
... beim Einlagern von eben gekauftem Rotwein aus der blauen Portugiesertraube (QbA) vom Dürkheimer Feuerberg Jahrgang 2002 sind mir Lichtreflexe aus der Flasche aufgefallen. Bei näherem Hinsehen ist eine Art kristalliner Satz festzustellen. Wie soll ich mit diesem Wein 'umgehen'? Wirkt sich dieser Satz auf den Zeitpunkt der Trinkbarkeit des Weines aus?
Der von Ihnen beschriebene kristalline Satz ist eindeutig Weinstein. Weinstein ist eine natürliche Ausscheidung, sowohl bei Rot- als auch bei Weißweinen. Weinstein sieht nicht immer gleich aus, mal sind es feste, quaderförmige Kristalle, mal ist es nur ein feiner "Kristallstaub", der da durch die Flasche wirbelt. Insbesondere bei Rotweinen kommt zum Weinstein oft noch ein anders Sediment, das sogenannte Farbdepot (abgesetzte Farbpartikel) hinzu, eine ebenfalls normale Ablagerung. Der Weinstein ist übrigens eine Verbindug zwischen Weinsäure und freiem Kali im Wein, die erst nach der Abfüllung auftritt. Freies Kali ist in aller Regel jedoch nur bei Weinen zu erwarten, deren Trauben reif geerntet wurden, und welche mindestens aus guten Jahrgängen stammen. Im Grunde dürfen Sie sich also über das Entdeckte freuen, und müssen auch nicht um die Haltbarkeit ihres Tröpfchens fürchten - im Gegenteil!
... Rosé und Weißherbst sind zwei unterschiedliche Dinge. welche 5 Kriterien muß ein Rosé erfüllen, um sich Weißherbst nennen zu dürfen?
Das deutsche Weinrecht schreibt klar vor:
  1. Weißherbst muß vollständig (auch die Süßreserve) aus Trauben bereitet sein, die aus einer einzigen Rebsorte stammen
  2. Weißherbst darf nur aus den Anbaugebieten Ahr, Baden, Franken, Rheingau, Rheinhessen, Rheinpfalz, und Würtemberg stammen
  3. Rebsorte und die Bezeichnung "Weißherbst" müssen auf dem Weinetikett in gleicher Schrift, Größe und Farbe angegeben sein
Wer auch immer behauptet, es gäbe noch 2 Kriterien mehr, der irrt.