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Anbaugebiete für Qualitätswein

In Deutschland wird unterschieden zwischen

Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) darf Qualitätswein b. A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne.

Weinbaugebiete für Qualitätswein sind nach § 3 des Weingesetzes:

  1. Ahr
  2. Baden
  3. Franken
  4. Hessische Bergstraße
  5. Mittelrhein
  6. Mosel-Saar-Ruwer
  7. Nahe
  8. Pfalz
  9. Rheingau
  10. Rheinhessen
  11. Saale-Unstrut
  12. Sachsen
  13. Württemberg

Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2004 ca. 102.240 Hektar.