In Deutschland wird unterschieden zwischen
Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) darf Qualitätswein b. A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne.
Weinbaugebiete für Qualitätswein sind nach § 3 des Weingesetzes:
Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2004 ca. 102.240 Hektar.